Informationen zum Behindertenparkplatz und Parkausweis

Ein Behindertenparkplatz, welcher nur mit einem Behindertenparkausweis genutzt werden darf, hat seine Daseinsberechtigung. Der Behindertenparkausweis soll Menschen mit einer Behinderung die Möglichkeit geben, leichter am Leben teilzuhaben.Im Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist die Benutzung der Behindertenparkplätze geregelt.


Was ist der Unterschied zwischen einem Behindertenparkplatz und einem normalen Parkplatz?

Der Schwerbehindertenparkplatz ist ein Parkplatz, der nur von Menschen mit einer speziellen Parkberechtigung benutzt werden darf. Sie sind in der Regel größer dimensioniert und befinden sich nahe am Eingang zu Ämtern, Arztpraxen etc..


Was ist ein Parkausweis für Behinderte und wo wird er beantragt?

Ein Parkausweis für Behinderte ist ein Berechtigungsnachweis. Mit ihm können behinderte Menschen nachweisen, dass sie alle Voraussetzungen erfüllen, um auf einem Behindertenparkplatz parken zu dürfen. Einen Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen Sie bei der Kommune, d. h. bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung beim Landratsamt oder Ordnungsamt.


Welche Unterlagen werden bei der Beantragung des Parkausweises benötigt?

In der Regel sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Parkerleichterung für Schwerbehinderte
  • Ihren Schwerbehindertenausweis, bzw. andere Nachweise aus denen hervorgeht, dass die Voraussetzungen für einen Behindertenparkplatz erfüllt sind.
  • Für den blauen Parkausweis benötigen Sie noch ein aktuelles Lichtbild.
  • ggfs. Vollmacht, wenn Sie den Antrag nicht selber stellen können.


Was kostet die Beantragung eines Parkausweises?

Die Erteilung einer Parkberechtigung ist für Behinderte kostenlos. Zur Klarstellung, ob Ihnen Kosten entstehen, kann eine Nachfrage beim zuständigen Amt aber nicht schaden.


Wo darf man mit dem Behindertenparkausweis parken?

Mit dem Behindertenparkausweis darf man nicht nur auf speziell ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken, sondern auch an Stellen, wo sonst die anderen Verkehrsteilnehmer nicht parken dürfen. Mit dem Behindertenparkausweis haben Sie also gewisse Vorteil und Rechte. Wo Sie parken dürfen, hängt davon ab, ob Sie einen blauen oder einen orangenen Parkausweis haben. Mit dem orangenen Behindertenausweis, welcher nur in der Bundesrepublik Deutschland gültig ist, dürfen Sie, mit Ausnahme auf Behindertenparkplätzien mit dem Rollstuhlfahrersymbol, überall dort parken, wo Sie auch mit dem blauen Parkausweis parken dürfen.Er gilt als Parkerleichterung.


Wo darf man mit dem blauen Parkausweis parken?

Der blaue EU-Parkausweis gilt europaweit (Europäischen Union). Anzumerken ist aber, dass in anderen Ländern der Europäischen Union oft andere Vorschriften als in Deutschland gelten. Es ist also sinnvoll, sich vor Antritt einer Auslandsreise zu erkundigen, wo Sie mit dem blauen EU-Parkausweis parken dürfen und wo nicht. Die folgenden Ausnahmeregelungen gelten nur für Deutschland:

  • Auf ausgewiesenen Behindertenparkplätze. Diese sind mit einem Schild mit einem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichnet. Oftmals ist auch noch die Parkplatzfläche mit einem entsprechenden Rollstuhlfahrer-Symbol gekennzeichnet.
  • Im eingeschränkten Halteverbot darf bis zu 3 Stunden geparkt werden. Zusätzlich zum Behindertenparkausweis auch noch eine Parkscheibe gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen.
  • Auf Parkplätzen mit Parkuhren und Parkscheinautomaten darf ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung geparkt werden.
  • Auf Bewohnerparkplätzen bis zu 3 Stunden (An Parkscheibe denken!).
  • In ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen darf auch außerhalb der markierten Parkplätze geparkt werden. Der übrige (vor allem fließende) Verkehr darf dabei nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden.
  • Es darf in Fußgängerzonen, in denen Be- und Entladen werden darf, während der Ladezeiten geparkt werden.
  • Es darf über die zugelassene Zeit hinaus an Stellen geparkt werden, die durch die Zeichen „Parkplatz Anfang“ (Zeichen 314) und „Parken Ende“ (Zeichen 315) gekennzeichnet sind.
  • Die zugelassene Parkdauer darf ebenfalls im Bereich eines Zonenhalteverbots, in dem das Parken erlaubt ist, überschritten werden.
  • In bestimmten Halteverbotsstrecken darf längere Zeit geparkt werden.

Wer darf den Parkausweis benutzen?

Ein Schwerbehindertenausweis alleine reicht nicht, um auf einem Behindertenparkplatz oder anderen Stellen bevorzugt parken zu können. Also ist es immer notwendig, einen blauen oder orangenen Parkausweis zu besitzen. Es gelten folgende Regelungen:

  • Der Ausweisinhaber muss nicht selbst fahren. Er kann auch nur Beifahrer sein.
  • Es ist nicht gestattet, dass der Parkausweis von anderen Personen benutzt wird, wenn der Inhaber (der mobilitäteingeschränkte Mensch) nicht mit im Auto sitzt.
  • Holen Sie jedoch den Ausweisinhaber z.B. vom Arzt ab, dann ist es Ihnen gestattet, den Behindertenparkplatz zu benutzen.


Wer bekommt einen Parkausweis für Behinderte?

Ein Schwerbehindertenausweis ist kein Ersatz für einen Parkausweis. Das heißt, allein nur mit einem Schwerbehindertenausweis dürfen Sie nicht auf einem Behindertenparkplatz parken.


Voraussetzungen für den blauen Parkausweis

Den blauen Parkausweis für Behinderte können Sie beantragen, wenn folgende Kriterien vorliegen:

  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind).
  • Beidseitig fehlende Gliedmaßen oder vergleichbare Einschränkungen.

Es handelt sich bei diesem Personenkreis zu einem sehr hohen Prozentsatz um Rollstuhlfahrer. Deshalb werden diese speziellen Parkplätze auch oft Rollstuhlparkplatz oder Rollstuhlfahrer-Parkplatz genannt.

Voraussetzungen für den orangenen Parkausweis

Um einen orangefarbenen Parkausweis zu bekommen, sind die Voraussetzungen nicht ganz so hoch wie für den blauen Behindertenparkausweis.

Deshalb können schwerbehinderte Menschen unter folgenden Bedingungen einen orangenen Parkausweis beantragen:

  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G (Gehbehinderung) und B (Begleitperson) und einem GdB (Grad der Behinderung) von mindestens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).
  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G und B und einem GdB von mindestens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von mindestens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
  • Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 60 bei Personen die an Morbus Crohn oder Colitis ulccerosa erkrankt sind.*
  • Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 70 bei Personen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung.*

Gibt es einen Parkausweis für Kinder mit einer Behinderung oder blinde Menschen?

Ja, gibt es. Es geht darum, dass die Kinder oder die blinden Menschen von Eltern/ Angehörigen mit dem Auto gefahren werden können. Die Behinderten können somit auch die Vorteile eines Behindertenparkplatzes nutzen. Der Parkausweis kann ausgestellt werden, wenn die behinderten Personen die Voraussetzungen für den Behinderten-Parkausweis erfüllen. Der Parkausweis ist nicht fahrzeuggebunden.

Wo bekommt man den Parkausweis für Behinderte?

Die Beantragung eines Parkausweises ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Reicht bei der einen Kommune ein formloser Antrag, wird bei der anderen ein Antragsformular nötig. Es gibt auch bundesweit keine einheitlichen Behörden, wo der Antrag gestellt werden muss. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, wer den Parkausweis für Behinderte ausstellt. In der Regel benötigen Sie für den Parkausweis den Schwerbehindertenausweis und ein Paßfoto.

Wie lange ist ein Parkausweis für Behinderte gültig?

Die ausstellende Behörde vermerkt auf der Parkkarte, wie lange der Ausweis gültig ist. Die Gültigkeit des Parkausweises ist jedoch gekoppelt mit dem Schwerbehindertenausweis. Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihr Parkausweis abgelaufen ist und lassen Sie diesen dann rechtzeitig verlängern.

Wie ist ein Behindertenparkplatz beschildert?

Die Behindertenparkplätze sind durch ein zusätzliches Rollstuhlfahrer-Schild gekennzeichnet. Zusätzlich können auch noch weitere Bodenmarkierungen am Behindertenparkplatz angebracht sein. Behindertenparkplätze liegen meist nicht nur nah an Eingangsbereichen zu Ärzten, Kaufhäusern, Veranstaltungsorten usw., sondern sind in der Regel auch breiter als reguläre Parkplätze. Es gibt auch Behindertenparkplätze, die nur einer Person zugewiesen sind. In diesem Fall enthält das Behindertenparkplatz-Schild einen Vermerk und meist auch die Nummer des Ausweises.

Strafe bei unberechtigtem Parken auf Behindertenparkplatz?

Wer unberechtigter Weise auf einem Behindertenparkplatz parkt, kann angezeigt werden. Mit folgenden Konsequenzen ist zu rechnen.

  1. Die Strafe beläuft sich auf 35 Euro (Stand März 2018).
  2. Das Fahrzeug kann abgeschleppt werden. Die daraus entstehenden Abschleppkosten und Verwaltungskosten müssen ebenfalls bezahlt werden.
  3. Das Fahrzeug kann abgeschleppt werden, wenn es länger als 3 Minuten unberechtigter Weise auf dem Behindertenparkplatz steht.

Deshalb ist es wichtig, dass der Parkausweis immer gut sichtbar im Fahrzeug angebracht wird.


Weitere Informationen auf einen Blick stehen Ihnen auf der Internetseite des VDK externer Link zur Verfgügung.