Informationen über Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
Behinderte Menschen können einen Schwerbehindertenstatus bekommen, wenn ein Grand der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde und der Wohnsitz, Aufenthaltsort oder Arbeitsplatz rechtmäßig im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuchs Neun (SGB IX) ist. Desweiteren können unter bestimmten Voraussetzungen auch Personen den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, bei denen "nur" ein Grad der Behinderung von 30 oder 40 festgestellt wurde. Die Rechtsgrundlage für die Gleichstellung sind §§ 2 Abs. 3, 151 Absatz 2 und 3 SGB IX. Damit die Gleichstellung zum Erfolg führt müssen bestimmte Bestimmungen eingehalten werden, wie zum Beispiel:
- besonderer Kündigungsschutz
- Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung
- drohende Zuruhesetzung bei Beamten
- Betreuung durch spezielle Fachdienste
- Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber (wie Lohnkostenzuschüsse)
Hier geht es zum Gleichstellungsantrag oder Sie werfen eine Blick auf die Seite der Bundesagentur für Arbeit
, wo Sie den Antrag auch elektronisch anfordern können.
Entbindung der Ärzte von deren Schweigepflicht, Verschwiegenheitsklausel
Hier gibt es Informationen zur Schweigepflichtsentbindung . Einen Onlineantrag steht hier ebenfalls zum Ausfüllen zur Verfügung
.
Antrag auf Vergünstigungen bei der KFZ-Steuer
Bitte drucken Sie sich den Vordruck aus, füllen diesen eigenhändig aus und versenden ihn an das für Sie zuständige Finanzamt, das für die Erhebung von Kfz-Steuer zuständig ist. Ggf. drucken Sie sich einen 2. Vordruck für Ihre Unterlagen aus. Dem Vordruck sind die Merkbögen beigefügt für