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Wir bieten hier zahlreiche Recherchemöglichkeiten für den interessierten Bürger an. Gesetzestexte, sonstige wichtigen Informationen und Anschriften von Institutionen erhalten Sie auf der hiesigen Internetseite unter der Rubrick "Recht" und "Infos-Rundschreiben".

Störungsfälle bei der Altersteilzeit im Blockmodell PDF nach § 65 Abs. 2 LBG (§ 78 d Abs. 2 LBG a.F.)

Soweit im Verlauf der bewilligten Altersteilzeitbeschäftigung im Blockmodell die Schwerbehinderteneigenschaft festgestellt wird und zu einer Zurruhesetzujg nach maßgabe des § 33 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LBG führt, hat das Finanzministerium im Einvernehmen mit dem Innenministerium keine Bedenken dies als Störfall anzuerkennen, zumal es sich hierbei um eine gesetzlich vermutete Dienstunfähigkeit handelt.

Auf der Internetseite des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband externer Link erhält man ratgebende Informationen für Menschen, deren Sehvermögen nachlässt und sich gerade mit einer eintretenden Sehbehinderung oder Blindheit auseinandersetzen müssen; deren Angehörige und Freunde erhalten ebenfalls nützliche Informationen, wie sie mit der Behinderung des Anderen umzugehen haben.

Mustertexte der Gesundheitsbehörde