20181017_Porträt%20Dusel Quelle: Henning Schacht

Behindertenbeauftragter externer Link

Das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen umfasst vielfältige Aufgaben.

Gesetzlicher Auftrag

Der Behindertenbeauftragte wird vom Bundeskabinett jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode bestellt. Ernennung und Aufgaben sind seit dem 1. Mai 2002 durch das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz, BGG) geregelt. Der beauftragten Person steht ein mit hauptamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen besetzter Arbeitsstab zur Seite, der ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützt. Nach § 18 BGG hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird.

Politische und soziale Rahmenbedingungen mitgestalten

Nicht nur die vom Staat gesetzten Rahmenbedingungen, sondern allgemeine gesellschaftliche Veränderungen können erhebliche Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen haben. Der Beauftragte beobachtet diese Entwicklungen, analysiert sie und greift ggf. ein. Innerhalb der Bundesregierung nimmt der Beauftragte Einfluss auf politische Entscheidungen und begleitet aktiv die Gesetzgebung. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe beteiligen die Bundesministerien den Beauftragten bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben, soweit sie Fragen der Integration von Menschen mit Behinderungen behandeln oder berühren. Im Falle negativer Folgen des geltenden Rechts setzt er sich für Änderungen ein und wirkt bei neuen Vorhaben auf die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen hin.

Informieren - beraten - Öffentlichkeitsarbeit leisten - Inklusionsgedanken verbreiten

Der Beauftragte informiert über die Gesetzeslage, regt Rechtsänderungen an, gibt Praxistipps und zeigt Möglichkeiten der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in Gesellschaft und Beruf auf. Er wirbt um Solidarität und zielt mit allen Initiativen im politischen, öffentlichen und kulturellen Bereich auf die Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft. Der Beauftragte ist zentraler Ansprechpartner bei der Bundesregierung in allen Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderungen berühren. Er hält engen Kontakt mit Menschen mit Behinderungen, ihren Verbänden, Selbsthilfegruppen und Organisationen. Dadurch erhält er differenzierte Kenntnisse darüber, welche Probleme, Erwartungen und Ansprüche Menschen mit Behinderungen haben.

Grenzen der Beratung

Der Behindertenbeauftragte hat keine Möglichkeit, Behörden oder anderen Stellen Weisungen zu erteilen bzw. ein bestimmtes Handeln vorzuschreiben. Eine Einzelfallprüfung bzw. Rechtsberatung darf der Beauftragte nicht vornehmen, dies ist Rechtsanwältinnen und -anwälten bzw. Beratungsorganisationen vorbehalten. Der Beauftragte ist auch nicht für Angelegenheiten zuständig, die auf landesrechtlichen oder Vorschriften der Städte und Landkreise basieren. Es empfiehlt sich deshalb in Fällen, die nicht die Bundesebene betreffen, in erster Linie die örtlichen oder die Landesbehindertenbeauftragten anzusprechen, damit diese nach Problemlösungen in ihrem Wirkungsbereich suchen. Darüber hinaus verfügt der Beauftragte selbst nicht über Fördermittel, mit denen Projekte oder Einzelpersonen unterstützt werden können.

Die Landesbehindertenbeauftragte externer Link

Claudia Middendorf - MAGS

Quelle: MAGS NRW Foto Middendorf bild

Der Aufgabenbereich der Landesbehinderten- und Patientenbeauftragten ist vielfältig. Neben der beratenden Funktion bei Gesetzesvorhaben der Landesregierung, zählen dazu zum Beispiel der Austausch und die Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren der Behindertenpolitik, die Entwicklung von Vorschlägen zur Umsetzung einer inklusiven Gesellschaft sowie die Information der Öffentlichkeit über behindertenpolitische Entwicklungen in Nordrhein-Westfalen.Die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen sowie Patientinnen und Patienten ist seit dem 01.10.2017 Claudia Middendorf externer Link.