kleines Bild - Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung Quelle: Wikipedia

Änderung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung; Krankschreibung), ist die Bestätigung eines (Zahn-) Arztes über eine festgestellte Erkrankung des namentlich genannten Patienten, die den Kranken am Erbringen der Arbeitsleistung hindert. Die Bescheinigung über das Unvermögen zur Arbeit (Arbeitsunfähigkeit) muss dem Arbeitgeber nach deutschem Arbeitsrecht spätestens an dem Arbeitstag vorliegen, der auf den dritten Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit folgt, kann jedoch vom Arbeitgeber auch schon früher verlangt werden (§ 5 EFZG). Umgangssprachlich wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch manchmal als Krankenschein oder "gelber Schein" bezeichnet, Wikipediaexterner Link


Ab Januar 2016 gilt ein neuer Mustervordruck der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung). Der neue Vordruck wurde an die Anforderungen aus der Praxis angepasst. Der neue Mustervordruck besteht aus einem vierteiligen, gelben Formularsatz aus selbstdurchschreibendem Papier. Es umfasst je eine Ausfertigung für die Krankenkasse, den Arbeitgeber, den Versicherten und den Arzt. Die AU-Bescheinigung wird künftig für die gesamte Dauer der AU ausgestellt, also auch nach dem Ende des Entgeltfortzahlungsanspruchs. Damit entfällt der Auszahlschein, den die Krankenkassen zum Nachweis der weiteren AU und für die Zahlung des Krankengelds benötigen. Es ist vorgesehen, dass der Arbeitgeber - also auch nach dem Ende der Entgeltfortzahlung - weiterhin eine ärztliche Bescheinigung der AU erhält.