Arbeitsstättenverordnung Gesunder Arbeitsplatz - Moderne Arbeitsplätze und Arbeitsstätten müssen zahlreichen Anforderungen genügen. Unverzichtbar ist dabei, die Arbeitsumgebung so zu gestalten, dass die Gesundheit der Beschäftigten geschützt wird.
Arbeitszeitverordnung NRW (AZVO NRW) Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten im Lande Nordrhein-Westfalen vom 4. Juli 2006 (Fn 1).
Änderung der Arbeitszeitverordnung NRW Für Schwerbehinderte Beamte mit einem GdB von 80 - 100 beträgt die Arbeitszeit 39 Stunden Für schwerbehinderte Beamte mit einem GdB von 50 - 79 beträgt die Arbeitszeit ab sofort 39 Stunden und 50 Minuten. Für Beamte ab dem 60. Lebensjahr beträgt die Arbeitszeit 39 Stunden. Für Beamte ab dem 55. Lebensjahr beträgt die Arbeitszeit 40 Stunden. Für alle anderen beträgt die Arbeitszeit 41 Stunden.