• Arbeitsstättenverordnung externer Link
    Gesunder Arbeitsplatz - Moderne Arbeitsplätze und Arbeitsstätten müssen zahlreichen Anforderungen genügen. Unverzichtbar ist dabei, die Arbeitsumgebung so zu gestalten, dass die Gesundheit der Beschäftigten geschützt wird.


  • Änderung der Arbeitszeitverordnung NRW pdf
    Für Schwerbehinderte Beamte mit einem GdB von 80 - 100 beträgt die Arbeitszeit 39 Stunden
    Für schwerbehinderte Beamte mit einem GdB von 50 - 79 beträgt die Arbeitszeit ab sofort 39 Stunden und 50 Minuten.
    Für Beamte ab dem 60. Lebensjahr beträgt die Arbeitszeit 39 Stunden.
    Für Beamte ab dem 55. Lebensjahr beträgt die Arbeitszeit 40 Stunden.
    Für alle anderen beträgt die Arbeitszeit  41 Stunden.


  • Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung externer Link
    Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW).


  • Die Landesbauordnung externer Link ist der wichtigste Bestandteil des öffentlichen Baurechts in NRW. Sie wird durch zugehörige Erlasse, Durchführungsbestimmungen sowie technische Baubestimmungen und bauaufsichtlich eingeführte Normen ergänzt. Permanenter Link und Fundstelleexterner Link
  • Die Bildschirmarbeitsverordnung externer Link war eine Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten nach Artikel 3 der Verordnung zur Umsetzung von EG-Einzelrichtlinien zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz
  • Die Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Kommunikationshilfenverordnung externer Link - KHV) ist eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, die Anlass und Umfang, Art und Weise sowie die Vergütung des Anspruchs auf Bereitstellung eines Gebärdensprachdolmetschers oder anderer geeigneter Kommunikationshilfen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) regelt. Rechtsgrundlage ist § 9 Absatz 2 BGG. Die Verordnung gilt für alle natürlichen Personen, die als Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens im Anwendungsbereich des Verwaltungsverfahrensgesetzes wegen einer Hör- oder Sprachbehinderung zur Wahrnehmung eigener Rechte für die mündliche Kommunikation einen Anspruch auf Bereitstellung einer Dolmetscherin oder eines Dolmetschers für die Deutsche Gebärdensprache, für lautsprachbegleitende Gebärden oder anderer geeigneter Kommunikationshilfen haben. Wikipedia externer Link
  • Verordnung über barrierefreie Dokumente externer Link 
    Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW 
  • Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung externer Link
    Die deutsche Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung. Sie enthält die Liste der anerkannten Berufskrankheiten und verpflichtet die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, Maßnahmen dagegen zu ergreifen, dass bei versicherten Personen Berufskrankheiten entstehen, wiederaufleben oder sich verschlimmern. Eine Liste der Berufskrankeiten haben wird ebenfalls für Sie bereitgestellt - Übersicht Berufskrankheiten externer Link.