Um Ihnen weitere Lösungswege vorzugeben, haben wir Ihnen hier eine kleine Sammlung externen Links mit Schlagworten zusammengestellt.

Benachteiligung wegen Behinderung pdf

Antidiskriminierung - EU-Richtlinie greift (EG-Richtlinien - 2000/78 - SGB-IX § 81 Abs. 2 - BGB § 611a)

Die Berliner Polizei wurde zur Zahlung von Schadensersatz in 12.000 Euro plus Zinsen verurteilt. Die Bewerberin litt an Neurodermitis mit einer Erwerbsminderung von 40 Prozent, war also nicht schwerbehindert. Sie bewarb sich für eine Tätigkeit als Politesse. Die Polizei lehnte die Dame ab wegen gesundheitlich bedingter geringerer Belastbarkeit. Dagegen klagte sie und bekam vom Arbeitsgericht eine Geldentschädigung zugesprochen.

Die Bewerberin, die bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes wegen einer Behinderung benachteiligt worden ist, kann sich gegenüber diesem unmittelbar auf die Bestimmungen der EGRichtllinie 2000/78 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf berufen. Eine Behinderung mit einem Grad von 40 fällt unter den Anwendungsbereich dieser Richtlinie.

Diese Richtlinie gilt auch bei behinderten Menschen, deren gesundheitliche Einschränkung nicht den Grad einer Schwerbehinderung nach dem SGB IX erreicht.


Im öffentlichen Dienst müssen schwerbehinderte Bewerber zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden! Dies ergibt sich aus dem folgendem Urteil des Bundesarbeitsgerichts externer Link. Anzumerken ist aber, dass Ausnahmen die Regel bestätigen, und zwar in solchen Fällen, wenn der schwerbehinderte Mensch als Bewerber ungeignet erscheint, indem er die fachliche Eignung nicht besitzt und somit für den neuen Beruf als ungeeignet erscheint.